Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgrundlagen

Grundlage eines jeden Angebots und des daraus folgenden Auftrages, auch ohne schriftlichen Vertragsabschlusses, ist in nachfolgender Reihenfolge:

  1. das Angebot
  2. die Leistungsbeschreibung/Technik
  3. die Produktbeschreibung
  4. die anerkannten Regeln der Bautechnik
  5. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B und C).


II. Annahmefrist

An das Angebot hält sich die Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau 24 Werktage gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine verbindliche Auftragserteilung, so gelten die in dem Angebot bzw. Leistungsverzeichnis angegebenen Preise.


III. Baugenehmigung und Statik

Soweit angeboten übernimmt die Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau für ihre Kunden die Beantragung der Baugenehmigung. Die Erstellung der Produktstatik sowie der erforderlichen Zeichnungen erfolgt in jedem Fall durch die Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau und ist Teil eines jeden Angebotes.

Die Kalkulation der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau setzt für den Bauantrag voraus, dass es von dem Haus noch Pläne und Ansichten gibt, die für den Bauantrag benutzt werden können. Die Zeichnung beinhaltet eine Ansicht des Balkons oder der Balkonanlage. Wenn von dem Kunden gewünscht wird, das Haus mit seinen Fenstern und Türen mit einzuzeichnen, kann dies mit Aufpreis ausgeführt werden. Es ist sinnvoll, dies schon bei Auftragserteilung mit anzugeben.

Sollte eine Baugenehmigung wider Erwarten nicht erteilt werden, sind der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten.
Die Dauer von Bauanträgen kann von der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau nicht beeinflusst werden. Ein Montagetermin kann daher in solchen Fällen erst nach Erteilung der Baugenehmigung festgelegt werden.


IV. Ausführungsfrist

Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Erfahrungsgemäß ist mit einer Erstellung des Werkes abhängig vom Bestelltermin ca. 10 bis 12 Wochen nach Vorlage der Baugenehmigung zu rechnen.Diese Erklärung gilt aber nicht als Zusicherung eines bestimmten Fertigstellungstermins.Materiallieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau eintreten, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.Ungewöhnliche Witterungsverläufe verlängern die Ausführungsfrist entsprechend. Maßstab ist insoweit der monatlich erscheinende „Witterungsbericht“ des Deutschen Wetterdienstes, Zentralamt Wiesbaden.Bei bauseitig bedingter Terminverzögerung ( zum Beispiel verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten) sind neue Termine für Ausführungsbeginn und Ausführungsfristen zu vereinbaren. Wahlweise steht der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.


V. Preise

Unsere Preise basieren auf der zur Zeit der Angebotserstellung geltender Kostensituation. Sollte sich die Ausführung aus baurechtlichen und planungstechnischen Gründen um mehr als 4 Wochen verschieben, behalten wir uns vor, zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und Materialmehrkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die bauseitige kostenlose Gestellung von Strom und Wasser ist Kalkulationsgrundlage. 


VI. Zahlungsbedingungen

  • 20% nach Vorlage der Statik und der Zeichnung
  • weitere 40% bei Montagebereitschaft und Besichtigung der Bauelemente durch unseren Kunden an unserer Werkstatt soweit von diesem gewünscht und vor Montage auf der Baustelle
  • weitere 30% nach Montage
  • weitere 10% nach Erledigung der Restarbeiten und Abnahme.

Die Zahlungen sind innerhalb von 8 Werktagen nach Zugang der Abschlags- bzw. Schlussrechnung zu leisten. Skontoabzüge sind nicht zulässig, wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Erfolgen die Abschlagszahlungen nicht fristgemäß, kann die Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau die ihr obliegenden Leistungen solange verweigern, bis die fälligen Gegenleistungen bewirkt wurden. Wahlweise steht der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 


VII. Abnahme und Gefahrenübergang

Die Abnahme der Leistung hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung über ihre Fertigstellung zu erfolgen. Der Mitteilung gleichgestellt ist die Zustellung der Schlussrechnung. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen.Erfolgt keine Abnahme, so gilt die Leistung 12 Tage nach dem Zugang der Fertigmeldung als abgenommen.Die Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau trägt die Gefahr bis zum Abnahme der Leistung nur dann, wenn die Werkleistung sich in ihrem alleinigen Gefahren- und Einflussbereich befindet. Wird die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder durch andere abwendbare oder von der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat sie Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten.


VIII. Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Beginnend mit der Abnahme gilt die zweijährige Verjährungsfrist. Hemmung und Unterbrechung des Verjährungsablaufes beziehen sich nur auf den im Rahmen der Gewährleistungspflicht nachzubesserndem Teil der Leistung. Sicherheitsleistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Freigestellt bleibt der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau die Art und Weise, wie sie eine vereinbarte Sicherheitsleistung erbringt. Wird Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld geleistet, so ist das Geld auf einem Sperrkonto verzinslich zugunsten der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau anzulegen.


IX. Eigentumsvorbehalt

An die Baustelle gelieferte und nicht eingebaute Materialien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung oder Werkleistung im Eigentum der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau.


X. Zusätzliche Vergütung bei Witterungserschwernissen

Werden auf Grund ungewöhnlicher Witterungsverhältnisse zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der ausgeführten Arbeiten erforderlich, so sind diese gesondert zu vergüten. Verlangt der Auftraggeber trotz unvorhergesehener Witterungseinflüsse eine Weiterführung der Arbeiten, so sind die hierfür erforderlichen Maßnahmen zusätzlich zu vergüten. Zusatzarbeiten werden mit Stundenverrechnungssätzen nach Aufwand berechnet.


XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Hans Differt Sicherheitstechnik und Elementebau.

Zuständig für Rechtsstreitigkeiten ist mithin das Amtsgericht bzw. Landgericht Duisburg.

XII. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.